Grundsatzurteil

Post muss NPD-Werbeblatt austragen

Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte die sächsische Landtagsfraktion der NPD.  

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Frei Haus: Briefträger der Deutschen P...ehnen, entschied der BGH in Karlsruhe.  | Foto: dapd
Frei Haus: Briefträger der Deutschen Post AG müssen Mitteilungsblätter der NPD verteilen. Das Unternehmen kann das nicht ablehnen, entschied der BGH in Karlsruhe. Foto: dapd
Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen NPD-Landtagsfraktion namens "Klartext", das alle paar Wochen erscheint. Auf nur vier Seiten finden ...

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