Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte die sächsische Landtagsfraktion der NPD.
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Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen NPD-Landtagsfraktion namens "Klartext", das alle paar Wochen erscheint. Auf nur vier Seiten finden ...