Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte die sächsische Landtagsfraktion der NPD.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Frei Haus: Briefträger der Deutschen Post AG müssen Mitteilungsblätter der NPD verteilen. Das Unternehmen kann das nicht ablehnen, entschied der BGH in Karlsruhe. Foto: dapd
Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen NPD-Landtagsfraktion namens "Klartext", das alle paar Wochen erscheint. Auf nur vier Seiten finden ...