Preissenkungen muss es auch geben

Bundesgerichtshof: Gasversorger dürfen in ihren Verträgen nicht nur Preiserhöhungen festschreiben / Auch Badenova betroffen  

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Der Stoff, aus dem die Wärme kommt – ums Erdgas und seinen Preis streiten Energieversorger und Verbraucher verbissen. Foto: ddp

KARLSRUHE (dpa/weg/cra). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher gegen einseitige Gaspreiserhöhungen gestärkt. Klauseln in den Verträgen der Energieversorger sind unwirksam, wenn sie nur das Recht zur Anhebung der Preise enthalten, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Bezugskosten.

Mit zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen hat das Karlsruher Gericht Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Energieversorger gekippt. Die Kunden würden unangemessen benachteiligt, weil die Unternehmen für den Fall sinkender ...

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