Privatsphäre hohes Gut

Für Wohnungsbesichtigungen müssen Vermieter berechtigte Gründe vorweisen.
Natürlich haben Vermieter ein legitimes Interesse daran, dass ihr Eigentum gut behandelt wird. Doch sie können nicht zur Kontrolle einfach beim Mieter vorbeischauen. Für Besuche brauchen sie Gründe.
Vielleicht fragt sich mancher Vermieter, ob sein Eigentum ordentlich behandelt wird. Oder ob es in der Wohnung des Mieters Haustiere gibt?
Doch: "Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht, das dem Vermieter erlauben würde, die Wohnung in bestimmten Abständen zu inspizieren", erklärt Anja Franz vom Mieterverein München. Auch eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter dieses Recht gewährt, ist laut Franz unwirksam. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13). Demnach ist die Privatsphäre des Mieters juristisch höher zu bewerten als das Interesse des Vermieters, sich vom Zustand seines Eigentums ...
Doch: "Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht, das dem Vermieter erlauben würde, die Wohnung in bestimmten Abständen zu inspizieren", erklärt Anja Franz vom Mieterverein München. Auch eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter dieses Recht gewährt, ist laut Franz unwirksam. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13). Demnach ist die Privatsphäre des Mieters juristisch höher zu bewerten als das Interesse des Vermieters, sich vom Zustand seines Eigentums ...