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Privatsphäre hohes Gut

  • Katja Fischer (dpa)

  • Sa, 08. August 2020
    Haus & Garten

Für Wohnungsbesichtigungen müssen Vermieter berechtigte Gründe vorweisen.

Natürlich haben Vermieter ein legitimes Interesse daran, dass ihr Eigentum gut behandelt wird. Doch sie können nicht zur Kontrolle einfach beim Mieter vorbeischauen. Für Besuche brauchen sie Gründe.

Vielleicht fragt sich mancher Vermieter, ob sein Eigentum ordentlich behandelt wird. Oder ob es in der Wohnung des Mieters Haustiere gibt?
Doch: "Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht, das dem Vermieter erlauben würde, die Wohnung in bestimmten Abständen zu inspizieren", erklärt Anja Franz vom Mieterverein München. Auch ...

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