Ein Mann soll seine Nachbarin in Lörrach erstochen haben. Beim Prozessauftakt ergibt sich ein verstörendes Bild des Beschuldigten. Im Sicherungsverfahren geht es nicht um die Frage der Schuld.
Seit Freitag verhandelt das Schwurgericht in Freiburg das Lörracher Tötungsdelikt vom 8. Dezember, bei dem eine Frau erstochen wurde. Bei dem Prozess handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft wertet das Delikt zwar als Totschlag, geht aber davon aus, dass der Beschuldigte nicht schuldfähig ist. Die Richter müssen entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer Psychiatrie ...