Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen für die Zwangsbehandlung von Menschen in der Psychiatrie. Patientenverfügungen, die die Gabe von Psychopharmaka ablehnen, sind demnach verbindlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz gegen Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka gestärkt. Patientenverfügungen, die solche Medikamente ablehnen, sind verbindlich – außer der Kranke gefährdet andere Menschen.
Konkret ...