Rabiater Zahnarzt muss vier Monate in Haft
Verhandlung vor dem Amtsgericht Schönau wegen vorsätzlicher Körperverletzung / Unschöne Szenen im Zusammenhang mit einer Praxisübergabe.
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SCHÖNAU. Man kann nur hoffen, dass ein 44-jähriger Zahnarzt, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Schönau wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten musste, mit seinen Patienten weniger brutal umgegangen ist, als er dies mit seiner 74-jährigen Kollegin, deren Praxis in Zell er übernehmen sollte, am 20. August 2013 machte. Eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung wurde ihm denn auch als Quittung für sein brutales Vorgehen von Amtsrichterin Ulrike Götz auferlegt.
Dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist, ergab sich schon aus den im Bundeszentralregister aufgeführten einschlägigen Delikten, die er in den letzten Jahren in Deutschland und der Schweiz begangen hatte. Laut Anklage des Staatsanwalts soll der 44-jährige Zahnarzt nach einer verbalen ...