Am Tatabend wollte der 17 Jahre alte Verdächtige zunächst nicht aussagen, doch dann redete er doch. Warum hatte er keinen Anwalt? Ging bei der Vernehmung alles mit rechten Dingen zu?
Juristisch zur Sache ging es am 13. Verhandlungstag im Neuenburger Rachemordprozess. Auf dem Zeugenstuhl saß der Kriminalbeamte, der als Erster am Tatabend den 17-jährigen Angeklagten vernommen hatte. Der steht im Verdacht, am 18. Juni 2014 auf dem Pendlerparkplatz in Neuenburg den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner ältesten ...