OLG Karlsruhe

Rad-Unfall wegen Slackline: Drei Frauen müssen 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Stefan Mertlik

Von Stefan Mertlik

Mi, 28. August 2019 um 07:12 Uhr

Freiburg

BZ-Plus Wer eine Slackline über einen Radweg spannt, haftet für die Folgen. Das OLG hat deshalb drei Frauen verurteilt: Ihre Slackline in Freiburg hatte 2009 eine Radlerin übersehen und stürzte schwer.

Slacklining – der Seiltanz zwischen zwei Bäumen – ist aus Freiburgs Parkanlagen nicht mehr wegzudenken. Wer aber in einem öffentlichen Park eine Slackline über einen Radweg spannt, muss bei einem Unfall in vollem Umfang haften. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun in zweiter Instanz entschieden.
Eine Radfahrerin hatte 2009 im Stadtteil Rieselfeld eine Slackline übersehen und sich schwer verletzt. ...

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