Rätsel um Bahnschranken

58-jährige Hausfrau steht wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs vor dem Amtsgericht.  

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LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN (kf). Vertagung statt Einstellung des Verfahrens, dies war das Ergebnis der Verhandlung gegen eine 58-jährige Frau aus Laufenburg. Angeklagt war die Hausfrau gestern wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

Richterin Ruth Gerszke schlug eine Einstellung vor, weil die fahrlässige Gefährdung nicht gegeben sei und auch die Schuld der fahrlässigen Körperverletzung in diesem ...

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