Bundesgerichtshof billigt Mohnhaupt, Klar und Folkerts im Mordfall Buback das Recht auf Aussageverweigerung zu
KARLSRUHE. Die Verhängung von Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Terroristen war rechtswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt bleibt ...