Fast zwei Jahre nach dem Public Viewing in St. Blasien muss ein 34-Jähriger wegen falscher Aussage eine Geldstrafe zahlen.
ST. BLASIEN. 60 Tagessätze zu je 60 Euro lautete der Strafbefehl, durch den ein 34- jähriger Elektroinstallateur wegen falscher uneidlicher Aussage in zwei Fällen verurteilt wurde. Auf seinen Einspruch hin wurde vor dem Amtsgericht St Blasien verhandelt; ...