Landgericht Freiburg

Rapper Fler sagt im Neuenburger Feldmordprozess aus

Promiauftritt im Freiburger Landgericht: Der Berliner Fler hat im Neuenburger Feldmordprozess gegen zwei junge Männer ausgesagt. Sie sollen 2014 einen 21-Jährigen getötet haben.  

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Harter Junge: Rapper Fler auf einem Promofoto  | Foto: DB Universal Music Deutschland
Harter Junge: Rapper Fler auf einem Promofoto Foto: DB Universal Music Deutschland
Der Berliner Rapper Fler hat am Dienstag im Strafprozess gegen zwei junge Männer ausgesagt. Die Angeklagten sollen im Dezember 2014 einen 21-Jährigen auf einem Feld in der Nähe von Neuenburg getötet haben. Einer der beiden war auch Rapper und hoffte auf eine große Karriere mit Hilfe von Fler – bis es zum Bruch mit dem Mentor kam.

Die Schultern sind breit, der Schädel rasiert, ein weiter roter Pulli flattert um die aufgepumpten Oberarme. Der Zeuge nimmt Platz. "Ich muss Sie belehren, dass Sie die Wahrheit sagen müssen", erklärt Richter Stefan Bürgelin. Fler nickt. "Jou", sagt er. Es ist nicht sein erster Auftritt vor einem Gericht, im November 2014 veröffentlichte er bei Facebook sein Führungszeugnis – 120 Tagessätze wegen vorsätzlicher Körperverletzung, acht Monate auf Bewährung wegen Beleidigung in drei Fällen, unter anderem.

Fler nahm den jungen Mann unter seine Fittiche

In Saal IV des Freiburger Landgerichts geht es an diesem Tag um Mord. Seit Januar verhandeln drei Berufsrichter und zwei Schöffen gegen zwei junge Männer, die einen 21-Jährigen grausam ermordet haben sollen. Der Prozess ist kompliziert. Das Motiv ist unklar, der genaue Tathergang auch, die Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig.

"Wen hier kennen Sie?", fragt Bürgelin. Fler, der eigentlich Patrick Losensky heißt, blickt auf die Anklagebank. "Vom Sehen den rechten", sagt er. Dann erzählt er, wie der junge Mann mit 17 Jahren gemeinsam mit zwei Kumpels nach Berlin kam, in einem Shisha-Café seinen Mut zusammennahm, ihn ansprach und ihm einige Zeilen vorrappte. "Ich hab’ ihn unter meine Fittiche genommen", sagt Fler. Er ließ ihn in seiner Wohnung übernachten, kaufte ihm Kleidung, nahm Songs mit ihm auf, ließ ihn auf Konzerten auftreten.

War die Textzeile eine Drohung – oder war sie eher Kunst?

Fler hat einen Namen in der Szene. Der Berliner ist seit fünfzehn Jahren im Geschäft, er fährt einen Range-Rover und einen S-Klasse-Mercedes, wie er vor Gericht sagt. Seine Songs heißen "Komm klar, Spast!", "Deutscha Bad Boy" oder "Nie an mich geglaubt". Er pflegt ein Gangsterimage. Kritiker werfen ihm Frauenfeindlichkeit vor, ab und zu spielt er in seinen Videos und Liedern mit rechter Symbolik. "Ich habe eine drastische Sprache", sagt er vor Gericht, "ich muss mir hier Mühe geben, anständig zu reden." Er ist eine Art Charakterzeuge und soll dem Gericht helfen, den Angeklagten zu verstehen: Nach rund einem Jahr hatte der Berliner die Zusammenarbeit mit dem Nachwuchsrapper schließlich beendet – weil es ihm zu anstrengend war, weil er nicht ehrlich gewesen sein soll.

Der junge Mann soll ihm das übelgenommen haben. "Blaues Blut färbt sich rot", rappte er – "Blaues Blut" ist der Titel eines Fler-Albums. Eine Drohung? "Da geht es nicht um Mord und Totschlag", sagt Fler. "Er will sagen: Jetzt bringt er mich lyrisch um." Er sagt auch: "Ich hab’ schon schlimmere Sachen über Leute gerappt, die ich nicht umbringen wollte – aber ich kann nicht ausschließen, dass es bei ihm nicht doch eine Drohung war." Es gibt ein unbewiesenes Gerücht: Der Angeklagte wollte ein Video drehen, in dem Flers abgetrennter Kopf gezeigt werden sollte – und brauchte eine Leiche.

Fler soll vorsichtig sein

Polizisten warnten Fler nach der Bluttat in Neuenburg: Er solle sicherheitshalber das Auto wechseln, sagten sie ihm, vielleicht ein paar Tage zur Schwiegermutter ziehen. Er sei tatsächlich vorsichtig gewesen, erzählt der Zeuge. Im Prozess geht es auch um eine E-Mail, die Fler bekommen haben soll, die angebliche Mail eines Vaters, der ihn für einen Auftritt auf dem Geburtstag seines Sohnes buchen wollte – in Buggingen.

Wollte ihn der Angeklagte ins Markgräflerland locken? "Ich hab’ schnell gesehen, dass es kein seriöses Angebot ist", sagt Fler. "Vielleicht war es Bauchgefühl." Auch nach dem 27. Verhandlungstag bleiben viele Fragen ungeklärt. Bis das Urteil fällt, wird es dauern, Termine sind bis zum 23. Dezember angesetzt.

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