Rasante Klärung für Leimgrube II
Ortschaftsrat stimmt Bebauungsplanänderung zu.
HERTEN. Wenn ein Investor ein großes Grundstück erworben hat und es rasch bebauen will, um am Markt vertreten zu sein, dann muss es planungsrechtlich schnell gehen, damit er sein Vorhaben umsetzen kann. Darauf verständigte sich am Mittwoch der Hertener Ortschaftsrat und stimmte einstimmig der ersten Änderung des Bebauungsplans "Leimgrube II A" zu. An das zentrale Entwicklungsgebiet westlich der Eigenstraße bestehen hohe Erwartungen.
Nachdem bereits der Bau- und Umweltausschuss der Stadt die erste Änderung des Bebauungsplanes am 14. Oktober auf seiner Tagesordnung hatte, der Ortschaftsrat ...