Urteil
Raser haften bei Unfällen auf Autobahnen mit
Er ist auf der Autobahn mit Tempo 200 unterwegs, als vor ihm ein anderer Wagen einschert. Es kommt zum Unfall. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Wer die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet, haftet mit.
dpa
Mi, 27. Nov 2013, 16:22 Uhr
Panorama
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