Entscheidung

Rat erklärt Bürgerbegehren in Horben für zulässig

Am 2. Dezember können die Horbener darüber abstimmen, ob die Gemeinde ihre Aufgaben abgibt. Zeitgleich wird nun doch die Stelle eines Hauptamtsleiters ausgeschrieben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Am 2. Dezember sollen die Bürger abstimmen können.  | Foto: dpa
1/2
Am 2. Dezember sollen die Bürger abstimmen können. Foto: dpa
Das Bürgerbegehren gegen die Abgabe der Aufgaben der Gemeinde Horben an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hexental und die Gemeinde Merzhausen ist zulässig. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat am Dienstagabend getroffen. Überraschend entschied sich der Rat nun außerdem, sofort einen neuen Hauptamtsleiter für Horben suchen zu wollen.
DAS BÜRGERBEGEHREN
Ohne weitere Diskussion stimmte der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel