Ziehst du in meine Wohnung oder ich in deine? Bei dieser Frage hat auch der Vermieter ein Wörtchen mitzureden. Antworten auf wichtige Fragen:
Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. "Wenn der Mieter untervermietet, ohne das Okay des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung", sagt Rolf Janßen vom Deutschen Mieterbund in Frankfurt am Main. Eine solche Vertragsverletzung kann ...