Rauchwarnmelder sind Pflicht

Bis 31. Dezember müssen auch in Bestandsgebäuden die lebensrettenden Geräte in Schlafzimmern und Fluchtwegen installiert werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vier Atemzüge genügen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben.   | Foto: photocase/A. Staven
Vier Atemzüge genügen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Foto: photocase/A. Staven
Wer nicht aufwacht, hat kaum eine Chance: Nur drei bis vier Atemzüge in einem Raum voller Rauch können ausreichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter. Zwar können sie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel