Account/Login

Rechtliche Klarheit mit ungeklärten Folgen

Hans-Jürgen Truöl
  • Fr, 28. März 2008
    Kreis Emmendingen

Bundesverfassungsgericht verwirft Kooperation von Arbeitsagentur und Sozialämtern bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern / Landkreise finden dies schlecht.

KREIS EMMENDINGEN. Aus rechtlichen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht den "Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Sozialämtern" (Arge) die rote Karte gezeigt. Die Bundespolitik muss aus dem Richterspruch Konsequenzen ziehen. Und dies, obwohl vor allem Langzeitarbeitslose – die Bezieher des Arbeitslosengeldes II – von der Kooperation dieser beiden Behörden profitiert haben.

Auf Initiative des CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Weiß kamen jetzt Experten aus mehreren südbadischen Landkreisen und der Stadt Freiburg im Emmendinger Landratsamt zusammen, um über die Problematik zu diskutieren. Vor allem die eher ländlichen Kreise sehen sich im Zugzwang, da sie ein aus ihrer Sicht bewährtes Modell bereits wenige Jahre nach dem Start wieder ad acta legen müssen. Wie bei der Konferenz im Landratsamt deutlich wurde, schälen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel