Die Finanzierung steht: Ab 2026 kann es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der der Grundschule geben. Darauf einigten sich Bund und Länder am Montagabend.
Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, wie er einst im Koalitionsvertrag festgelegt worden war, kann ab dem Schuljahr 2026/2027 kommen. In Westdeutschland müssen dafür hunderttausende neue Plätze geschaffen werden. ...