Account/Login

Psychiatrie

Rechtsgrundlage für Behandlung gegen den eigenen Willen

  • Franziska Langhammer

  • Fr, 19. April 2013
    Deutschland

Die Kriterien sind deutlich höher als zuvor: Eine Geschichte über kleine Schritte ins Leben

Barfuß ist sie durch den Wald gelaufen, die ganze Nacht. Irgendwann steigt Sabine in ein Haus ein und will sich aus dem Fenster stürzen. Schlaflosigkeit treibt sie an, ein ruheloser, zermürbender Zustand – ein Zustand, der, wie sie sagt, jemanden in den Wahnsinn treiben kann. Jemand muss die Polizei gerufen haben. Die Beamten versuchen, Sabine zu beruhigen.
Zu diesem Zeitpunkt ist Sabine Mitte 20 und wird wegen einer Psychose in einer psychiatrischen Klinik behandelt – irgendwo im Süden Deutschlands. Als man es geschafft hat, sie vom Fenster zu holen, beschließen Polizei und Klinikleitung, sie auf die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel