Racial Profiling
Rechtslage bei Polizeikontrollen: Hautfarbe darf eine Rolle spielen

Racial Profiling ist verboten – die Hautfarbe allein darf nicht zu einer Überprüfung durch Beamte führen. Warum müssen Menschen mit dunkler Haut an bestimmten Orten dennoch mit Kontrollen rechnen?
Innenminister Horst Seehofer (CSU) will Rassismus bei der Polizei nicht untersuchen, weil es hierfür keinen Bedarf gebe, wie er sagt. Racial Profiling sei ohnehin nicht erlaubt, erklärte sein Ministerium. Die Rechtslage ist allerdings deutlich komplexer, als der Minister es darstellt. Eine Untersuchung der Praxis könnte daher auch für Seehofer interessant sein.
Nur Teil eines Motivbündels der kontrollierenden Polizisten?
Von Racial Profiling spricht man, wenn die Hautfarbe ausschlaggebender Anlass für eine Polizeikontrolle ist. Dies ist eindeutig verboten. Anders sieht es aus, wenn die Hautfarbe des Betroffenen nur Teil eines Motivbündels der kontrollierenden Polizisten ist. Dann kann die Kontrolle unter Umständen zulässig sein.
Möglich ...
Nur Teil eines Motivbündels der kontrollierenden Polizisten?
Von Racial Profiling spricht man, wenn die Hautfarbe ausschlaggebender Anlass für eine Polizeikontrolle ist. Dies ist eindeutig verboten. Anders sieht es aus, wenn die Hautfarbe des Betroffenen nur Teil eines Motivbündels der kontrollierenden Polizisten ist. Dann kann die Kontrolle unter Umständen zulässig sein.
Möglich ...