Rechtslage bei Polizeikontrollen: Hautfarbe darf eine Rolle spielen
Racial Profiling ist verboten – die Hautfarbe allein darf nicht zu einer Überprüfung durch Beamte führen. Warum müssen Menschen mit dunkler Haut an bestimmten Orten dennoch mit Kontrollen rechnen?
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Für Polizeikontrollen – hier ein Symbolbild – gibt es klare Vorgaben. Foto: Paul Zinken (dpa)
Innenminister Horst Seehofer (CSU) will Rassismus bei der Polizei nicht untersuchen, weil es hierfür keinen Bedarf gebe, wie er sagt. Racial Profiling sei ohnehin nicht erlaubt, erklärte sein Ministerium. Die Rechtslage ist allerdings deutlich komplexer, als der Minister es darstellt. Eine Untersuchung der Praxis könnte daher auch für Seehofer interessant sein.
Nur Teil eines Motivbündels der ...