Account/Login

Racial Profiling

Rechtslage bei Polizeikontrollen: Hautfarbe darf eine Rolle spielen

Christian Rath
  • Di, 07. Juli 2020, 20:05 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Racial Profiling ist verboten – die Hautfarbe allein darf nicht zu einer Überprüfung durch Beamte führen. Warum müssen Menschen mit dunkler Haut an bestimmten Orten dennoch mit Kontrollen rechnen?

Für Polizeikontrollen – hier ein...olbild – gibt es klare Vorgaben.  | Foto: Paul Zinken (dpa)
Für Polizeikontrollen – hier ein Symbolbild – gibt es klare Vorgaben. Foto: Paul Zinken (dpa)
Innenminister Horst Seehofer (CSU) will Rassismus bei der Polizei nicht untersuchen, weil es hierfür keinen Bedarf gebe, wie er sagt. Racial Profiling sei ohnehin nicht erlaubt, erklärte sein Ministerium. Die Rechtslage ist allerdings deutlich komplexer, als der Minister es darstellt. Eine Untersuchung der Praxis könnte daher auch für Seehofer interessant sein.
Nur Teil eines Motivbündels der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel