Account/Login

Rechtzeitig Weichen stellen

  • Fr, 11. März 2011
    Weil am Rhein

BZ-SERIE ALLTAG IM ALTER: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.

Wer rechtzeitig seinen Willen dokument...ft Rechtssicherheit im Betreuungsfall.  | Foto: dpa
Wer rechtzeitig seinen Willen dokumentiert, schafft Rechtssicherheit im Betreuungsfall. Foto: dpa

WEIL AM RHEIN. Elsbeth K. (Name von der Redaktion geändert) fiel aus allen Wolken: Im Briefkasten lag ein Schreiben des Betreuungsgerichts, das klären wollte, wer die gesetzliche Vertretung ihres Mannes übernehmen sollte. Der war vor wenigen Tagen mit einem schweren Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert worden und würde vermutlich ein Pflegefall bleiben. "Ich brauche doch kein Gericht, das mach’ ich selbst", dachte die 82-Jährige empört, "ich bin doch seine Ehefrau."

Doch Elsbeth K. hat sich getäuscht: Nach deutschem Recht dürfen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder einen Angehörigen nicht gesetzlich vertreten, es sei denn, sie haben eine Vorsorgevollmacht oder sie sind vom Gericht als Betreuer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel