Rechtzeitig Weichen stellen
BZ-SERIE ALLTAG IM ALTER: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
WEIL AM RHEIN. Elsbeth K. (Name von der Redaktion geändert) fiel aus allen Wolken: Im Briefkasten lag ein Schreiben des Betreuungsgerichts, das klären wollte, wer die gesetzliche Vertretung ihres Mannes übernehmen sollte. Der war vor wenigen Tagen mit einem schweren Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert worden und würde vermutlich ein Pflegefall bleiben. "Ich brauche doch kein Gericht, das mach’ ich selbst", dachte die 82-Jährige empört, "ich bin doch seine Ehefrau."
Doch Elsbeth K. hat sich getäuscht: Nach deutschem Recht dürfen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder einen Angehörigen nicht gesetzlich vertreten, es sei denn, sie haben eine Vorsorgevollmacht oder sie sind vom Gericht als Betreuer ...