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Berufungsverfahren

Reduzierte Strafe für Landwirt, der einen Biberdamm zerstörte

Claudia Müller
  • Mi, 25. März 2020, 21:20 Uhr
    Gottenheim

BZ-Plus Das Landgericht Freiburg bestätigt den Schuldspruch für einen 71-jährigen Gottenheimer, der einen Biberdamm zerstörte. Allerdings wurde seine Geldstrafe deutlich reduziert.

Ist nicht überall gern gesehen: der Biber.  | Foto: Thomas Warnack (dpa)
Ist nicht überall gern gesehen: der Biber. Foto: Thomas Warnack (dpa)
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Deutlich herabgesetzt hat das Freiburger Landgericht im Berufungsverfahren die Geldbuße, die das Amtsgericht Breisach im November gegen einen Gottenheimer Landwirt wegen der Beschädigung eines Biberdamms ...

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