Das Landgericht Freiburg bestätigt den Schuldspruch für einen 71-jährigen Gottenheimer, der einen Biberdamm zerstörte. Allerdings wurde seine Geldstrafe deutlich reduziert.
Deutlich herabgesetzt hat das Freiburger Landgericht im Berufungsverfahren die Geldbuße, die das Amtsgericht Breisach im November gegen einen Gottenheimer Landwirt wegen der Beschädigung eines Biberdamms ...