Regeln für das Bauen in zweiter Reihe

Der Gemeinderat Bollschweil hat Bebauungsplan für den westlichen Bereich der Kuckucksbadstraße auf den Weg gebracht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BOLLSCHWEIL. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Bollschweil einen Bebauungsplan für den westlichen Bereich der Kuckucksbadstraße auf den Weg gebracht. Der Aufstellungsbeschluss fiel einstimmig und ebenso die Entscheidung über eine Veränderungssperre, um den Ist-Zustand zu sichern, bis die Planung rechtskräftig ist. Demnach dürfen Eigentümer erst dann wieder Bauanträge einreichen, wenn die nun avisierte Bausatzung rechtskräftig ist.

Mit diesen Beschlüssen löst das Gremium ein Dilemma, das im Februar durch einen Bauantrag aufgebrochen war. Im rückwärtigen Bereich eines schon bebauten Grundstücks soll ein weiteres Wohnhaus entstehen. Weil der Gemeinderat schon vor ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel