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Regeln für Wallbrunneck

Willi Adam
  • Sa, 29. Januar 2011
    Lörrach

Bebauungsplan erlaubt Geschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten nur bis 400 Quadratmeter.

Zwischen Engelplatz und Wallbrunneck  ...enrelevantes Sortiment reglementiert.   | Foto: N. Trenz
Zwischen Engelplatz und Wallbrunneck (Mitte) wird zentrenrelevantes Sortiment reglementiert. Foto: N. Trenz

LÖRRACH (dam). Zwischen Wallbrunneck und Engelplatz sind künftig nur noch Geschäfte für die Nahversorgung erlaubt. Sofern es sich um Sortimente handelt, die auch für das Lörracher Stadtzentrum bedeutend sind, darf die Größe der Läden nicht mehr als 400 Quadratmeter betragen. Dies ist die Kernaussage des neuen Bebauungsplans Brühlstraße, den der Gemeinderat am Donnerstagabend beschloss.

Anlass für eine Veränderungssperre in diesem Gebiet zwischen Wallbrunn-, Kreuz-, Schützen- und Brühlstraße und für die Aufstellung des neuen ...

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