Regeln für Wallbrunneck
Bebauungsplan erlaubt Geschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten nur bis 400 Quadratmeter.
LÖRRACH (dam). Zwischen Wallbrunneck und Engelplatz sind künftig nur noch Geschäfte für die Nahversorgung erlaubt. Sofern es sich um Sortimente handelt, die auch für das Lörracher Stadtzentrum bedeutend sind, darf die Größe der Läden nicht mehr als 400 Quadratmeter betragen. Dies ist die Kernaussage des neuen Bebauungsplans Brühlstraße, den der Gemeinderat am Donnerstagabend beschloss.
Anlass für eine Veränderungssperre in diesem Gebiet zwischen Wallbrunn-, Kreuz-, Schützen- und Brühlstraße und für die Aufstellung des neuen ...