Umwelt
Regeln wegen Japankäfer: Bauernverband beklagt hohen Aufwand
In und um Freiburg gelten Regeln im Umgang mit Pflanzen und Erde – für den Kampf gegen den Japankäfer. Die Landwirtschaft soll geschützt werden. Die Auflagen bedeuten aber Mehraufwand, kritisiert der BLHV.
Do, 7. Aug 2025, 18:30 Uhr
Freiburg
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In Freiburg gelten seit kurzem strenge Auflagen zur Bekämpfung des Japankäfers, um die Landwirtschaft und die regionale Versorgung vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Rasenflächen dürfen in den betroffenen Gebieten während der Sommermonate nicht mehr bewässert werden. Der Transport von Pflanzen mit Erdanteilen sowie von Erde ist nur unter bestimmten Bedingungen aus den ausgewiesenen Sperrzonen erlaubt. Diese Maßnahmen stellen für viele Bürgerinnen und Bürger eine ungewohnte Einschränkung dar, aber die Käfer könnten vor allem für landwirtschaftliche Betriebe gravierende wirtschaftliche Folgen haben, so der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) in einer Mitteilung. Besonders betroffen seien Betriebe, die auf Sonderkulturen wie Obst- und Weinbau spezialisiert sind, da das Schadpotenzial des Japankäfers als hoch eingeschätzt wird.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart erklärt laut Mitteilung: "Aus Sicht des BLHV ist es Glück im Unglück, dass der Käfer bislang ausschließlich im städtischen Raum aufgetreten ist." Dort könne er schneller erkannt und bekämpft werden. "Im ländlichen Raum wären deutlich mehr Betriebe betroffen, mit entsprechenden Folgen für Produktion, Betriebsabläufe und regionale Versorgung", so Bolkart. "Eine Ausbreitung in agrarisch geprägte Gebiete muss deshalb mit aller Entschlossenheit verhindert werden." Sollte es dennoch zu einer Ausweitung der Befallszone kommen, ist laut Bolkart klar: Die betroffenen Betriebe müssen entschädigt werden.
Aufwand durch Verordnung ist hoch - aber eine Käferausbreitung wäre schlimmer
Auch in der Pufferzone rund um Freiburg sei die Aufmerksamkeit hoch: Zwar blieben Erntegüter wie Getreide, Silage oder Stroh von Verbringungsbeschränkungen verschont, dennoch entstehe durch strengere Vorgaben bei Erdbewegungen und beim Transport von Pflanzen mit Erdanhaftungen zusätzlicher Aufwand. Gerade Sonderkulturbetriebe wie Obst- und Weinbaubetriebe haben im Fall eines Ausbruchs jedoch besonders viel zu verlieren, so dass sie das hohe Schadpotenzial genau im Blick behalten, so der BLHV. In der Pufferzone liegen Gundelfingen, Vörstetten, Denzlingen Heuweiler, Glottertal, Stegen, Merzhausen, Au, Ebringen, Umkirch und March.
Bolkart gibt zu bedenken: "Die Schäden durch den Japankäfer können für Landwirtinnen und Landwirte existenzbedrohend sein." Er müsse mit allen Mitteln bekämpft werden. "Gleichzeitig sind die Schutzmaßnahmen ein schwerer Eingriff in den Betriebsalltag – die betroffenen Betriebe brauchen dringend Unterstützung."
Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom Donnerstag, 31. Juli. Auf Grundlage des Pflanzengesundheitsgesetzes wurden eine Befallszone in Teilen Freiburgs ausgewiesen sowie eine Pufferzone in umliegenden Gemeinden. Dort gelten Einschränkungen bei Bewässerung, Transport von Pflanzen mit Erde und Erdbewegungen, um die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern.