Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach darf in der Besoldungsgruppe B 6 bleiben. Er muss nicht, wie es das Regierungspräsidium Freiburg forderte, in die Besoldungsgruppe B 5 zurückgestuft werden.
Diesen "Tenor" der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg teilte gestern Pressesprecher Klaus Döll mit – "Tenor" deshalb, weil eine Urteilsbegründung erst in einigen Tagen in schriftlicher Form nachgeliefert werde. Die Entscheidung sei den beiden Parteien ...