Account/Login

Regionales genießt Schutz

  • dpa

  • Fr, 30. Juli 2021
    Wirtschaft

Bundesgerichtshof stärkt Markenrechte der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall.

Schwein ist nicht gleich Schwein. Diese hier sind Hohenloher Landschweine.  | Foto: BESH (dpa)
Schwein ist nicht gleich Schwein. Diese hier sind Hohenloher Landschweine. Foto: BESH (dpa)

Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein "Hohenloher Landschwein" sein, nicht jede Kuh aus der Region ein "Hohenloher Weiderind". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag anhand dieser Beispiele entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können – auch wenn sie nicht nach EU-Kriterien als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) gelten. Was das für Verbraucher bedeutet, wird unterschiedlich bewertet.

Geklagt hatte die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, die einer Metzgerei in der Region verbieten wollte, die genannten Bezeichnungen zu verwenden. Sie sind den Angaben nach als Kollektivmarken nach ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel