Die Kombination von vorzeitigem Ruhestand und normaler Beschäftigung kann künftig lukrativ sein. Möglich wird dies durch den geplanten Wegfall der Zuverdienstgrenze.
Laut einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollen von Januar 2023 an schon Rentnerinnen und Rentner ab dem 63. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bislang ist dies jenen vorbehalten, die bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet haben. Der Bundestag muss den Plänen noch ...