Rentner klagt erfolgreich gegen DSM
Das zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat abgesprochene Einfrieren der Betriebsrenten ist unzulässig.
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GRENZACH-WYHLEN. Als Geschäftsführung der Firma DSM und Arbeitnehmervertretung vor gut zwei Jahren ihren Vertrag zur Sicherung des Standorts Grenzach abschlossen, waren beide Seiten glücklich.Weil dazu aber auch die etwa 1000 Betriebsrentner ihren Beitrag leisten sollten, droht das Konstrukt aus dem Gleichgewicht zu geraten. Ein Rentner hat bereits in zwei Instanzen erfolgreich geklagt, dass ihm die gesetzlich verankerte Rentenanpassung verweigert wird.
Sparprogramm "Impuls"Die Klage
Das Urteil
Reaktion von DSM
DSM hat die Revision des Urteils beantragt und wird nach den eingereichten Unterklagen wohl auf die internationale Handelsbilanz verweisen, die zeigen soll, dass der Standort Grenzach eigentlich rote Zahlen ...