BGH-Urteil
Rentner muss Lottogewinn mit der Ex teilen
BGH-Urteil: Auch getrennt Lebende müssen einen Gewinn teilen.
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KARLSRUHE (dpa/epd). Für Rentner Hermann N. und seine Lebensgefährtin Birgit J. aus Mönchengladbach war es das große Los: Sechs Richtige und fast eine Million Euro Gewinn. Doch die seit acht Jahren getrennt lebende Ehefrau des Rentners hat auch einen Anspruch auf das Lotto-Glück, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe urteilte – und zwar auf die Hälfte seines Anteils. (AZ: XII ZB 277/12)
Vergeblich hatte der frühere Kraftfahrer vor Gericht argumentiert, dass er doch bereits seit acht Jahre nicht mehr mit seiner früheren Ehefrau zusammenlebt. Nach 29-jähriger Ehe habe er sich im August 2000 von seiner Frau ...