Republikaner blitzen ab
Gericht sieht Formfehler bei der Klage gegen die fehlende Geschäftsordnung des Kabinetts.
STUTTGART. Baden-Württemberg darf weiter ohne eigene Geschäftsordnung für das Kabinett regiert werden. Der Staatsgerichtshof hat gestern eine Klage gegen diese vermeintlich verfassungswidrige Praxis abgewiesen - allerdings nur wegen eines Formfehlers.
Die Stuttgarter Regierungschefs verfahren seit der Staatsgründung nach dem Motto: Das haben wir immer so gemacht - nämlich das Kabinett regieren lassen, ohne ihm eine Geschäftsordnung zu ...