RHEINFÄLLE: Keine Ergebnisse

Die Gemeindeordnung für unser Ländle hält es ehern fest: "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde." (§ 24, 1)
Ohne das von Seiner Majestät dem Wähler gekürte Gremium ...
Ohne das von Seiner Majestät dem Wähler gekürte Gremium ...