Verkehr
Rheinfelden bekommt im August neue Regeln fürs Parken
Die Innenstadt bekommt neue Parkregeln: Ab August gilt eine kürzere Taktung und mehr Parkscheibenpflicht. Die Gebühren fürs Bewohnerparken steigen auf 120 Euro.
Sa, 19. Jul 2025, 14:00 Uhr
Rheinfelden
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Statt der bisherigen 30-Minuten-Taktung gibt es ab August eine 20-Minuten-Taktung – unter Beibehaltung der sogenannten Brötchentaste, bei der die ersten 20 Minuten sind kostenfrei sind, teilt die Stadtverwaltung mit. Zudem steigt die Zahl der Parkplätze, für die man zahlen muss oder auf denen es eine Parkscheibe braucht. Auch die Jahresgebühr für das Bewohnerparken wurde auf 120 Euro angehoben. Die neuen Regeln hat der Gemeinderat im Februar beschlossen.
Seit einigen Tagen seien die Mitarbeiter der Technischen Dienste dabei, die Straßen, in denen künftig neu eine Parkscheibenpflicht gilt, zu beschildern, teilt die Stadt mit. Dazu zählen die Eichamt-, die Hebel-, die Werder-, die Goethe-, die Hardt-, die Cesar-Stünzi- und die Schillerstraße. Dort gilt dann werktags von 8 bis 18 Uhr eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden mit Ausnahme der Parkplätze am Campus, wo höchstens vier Stunden geparkt werden darf. In den kommenden Wochen werden in einem zweiten Schritt in der Hebel-, der Müßmatt-, der Fritz-Rössler-, der Kronen- und der Karl-Fürstenberg-Straße Parkscheinautomaten aufgestellt. Es entstehen rund 80 neue kostenpflichtige Parkplätze. Die erste Stunde Parken kostet dann in der Innenstadt einen Euro, für zwei Stunden zahlt man 2,50 Euro.
Die neuen Regeln gelten ab 1. August. Ab dann können auch Bewohnerparkberechtigungen beantragt werden. Dies betrifft Anwohner der Straßenzüge, auf die die Parkraumbewirtschaftung ausgedehnt wurde. Die bisherigen Berechtigungen bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die neuen Bewohnerparkberechtigungen kosten – so der Beschluss des Gemeinderats - 120 Euro. Mit diesen können neuerdings auch die umliegenden Straßen im Quartier genutzt werden.
Damit sich alle Betroffenen an die neuen Regelungen gewöhnen können, wird das Amt für öffentliche Ordnung bis Mitte September mit Hinweiszetteln auf die neuen Regeln aufmerksam machen und noch keine gebührenpflichtigen Verwarnungen verteilen.