Richter glaubt an versuchten Betrug
45-jährigen Handwerker nach Landgerichtsprozess zu drei Monaten Haft zur Bewährung und Kostenübernahme verurteilt.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Drei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Buße von 300 Euro, zu zahlen an das Rote Kreuz, wegen versuchten Versicherungsbetrugs, so lautete das Urteil in zweiter Instanz gegen einen ungelernten Handwerker aus einem Bad Säckinger Ortsteil.
Damit verwarf die zweite kleine Strafkammer am Landgericht Waldshut-Tiengen zugleich die Berufung des Verurteilten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen und fasste außerdem eine noch nicht vollstreckte Haftstrafe aus einem früheren Urteil ...