Richter glaubt den Zeuginnen

Reto Matt wegen Beleidigung erneut zu 100 Euro Strafe verurteilt.  

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MURG/BAD SÄCKINGEN. Der Murger Radsportler Reto Matt ist wegen Beleidigung erneut zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Bad Säckingen hatte diese Strafe im Mai 2004 schon einmal verhängt, doch sein Verteidiger hatte mit einer Sprungrevision bewirkt, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe die Entscheidung aufgehoben hatte. In einem neuen Verfahren wurde Matt gestern wieder verurteilt. Sein Verteidiger Hartmut Schuchter will auch dieses Mal in Revision gehen.

Das Karlsruher Gericht hatte die Beweisführung bei der ersten Verhandlung unter Richter Rupert Stork als "lückenhaft und teilweise widersprüchlich" bezeichnet und das Urteil ...

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