Richter glaubt ihm nicht
Prozess gegen einen Elztäler Kaufmann dauerte drei Monate / Hauptzeuge inzwischen verstorben.
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ELZTAL/FREIBURG. Unschuldig sei er und 2002 selbst gerissenen Betrügern aufgesessen, verteidigte sich der angeklagte 56-jährige Kaufmann aus dem Elztal vergeblich bis zur Urteilsberatung des Landgerichts in Freiburg. Die Richter haben ihn wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in acht Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Für die Bewährung muss der arbeitslose Kaufmann 200 Stunden gemeinnützig arbeiten.
Von Oktober 2006 bis Januar 2007 zog sich der Prozess hin, in dessen Verlauf der Verteidiger mit immer neuen Beweisanträgen die Anklageschrift zu erschüttern versuchte. Er ist am Ende mit seinem Antrag auf Freispruch ebenso gescheitert, wie die Staatsanwältin, die den Angeklagten wegen täterschaftlichen, gewerbsmäßigen Betrugs in ...