Richter setzen Staat auf Entzug

Europäischer Gerichtshof verbietet schwedisches Monopol für Alkoholverkauf / Nur Privatimporte sind zusätzlich erlaubt.  

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KOPENHAGEN. Schwedische Feinschmecker können sich ihren Tischwein künftig direkt bei ihrem bevorzugten Schloss in der Bourgogne bestellen, und Whisky-Liebhaber ihr Elixier frei Haus aus Schottland liefern lassen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Dienstag dem schwedischen Staat das Verbot des privaten Direktimports alkoholischer Getränke untersagt. Es verstoße gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs, lautet das Urteil. Allerdings: um die hohen schwedischen Alkoholsteuern kommen die Käufer auch so nicht herum.

"Ich werde mit Merlot feiern, den Rioja hat der Zoll ja beschlagnahmt", kommentierte der Göteborger Arzt Klas Rosengren den Schiedsspruch, der für ihn einen späten Sieg bedeutet. Er hatte 2004 im Internet ein paar Kisten Wein von einem spanischen Exporteur bestellt, doch der ...

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Schlagworte: Kent Härstedt, Klas Rosengren

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