Richtwerte folgen in Kürze
Um die Grundsteuerreform umzusetzen, muss im Kleinen Wiesental der Boden neu bewertet werden.
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. Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kleines Wiesental bis zum 30. Juni rückwirkend auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu zu bestimmen und es sind Bodenrichtwertzonen zu bilden. Durch Personalwechsel im Finanzamt hat sich die Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses geändert, dem der Gemeinderat zustimmen muss.
Bereits vor zwei Jahren hat der Gemeinderat der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zugestimmt. Dieser sollte ...