Risikofaktor Erbgut
Vom Test der eigenen Gene profitieren vor allem andere – wenn der Staat den Bürger nicht schützt
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Der erste Entwurf für das Gendiagnostikgesetz stammte noch von der vorigen Bundesregierung. Heute soll nun endlich der Bundestag darüber abstimmen, wie viel Recht auf Wissen und Nichtwissen den Bürgern in Sachen Erbgut zusteht. Vollständig Herr über diese begehrten Informationen werden sie aber trotzdem nicht mehr länger sein.
Gute Nachrichten enthalten die Gene nicht viele – zumindest nur wenige, die der Mensch lesen kann. Denn aufstöbern können die Ärzte in der DNA momentan vor allem die Information, ...