Nach dem Stopp der Rodungsarbeiten in Dietenbach: Die Stadt staunt über die Argumentation des Gerichts und hält sich eine Beschwerde vor. Dem Gericht liegt derweil noch ein zweiter Eilantrag vor.
Vergangenen Dienstag entschied das Verwaltungsgericht, dass ein Eilantrag des Naturschutzbundes Nabu "aufschiebende Wirkung" habe, sprich: Die Rodung von Bäumen für die Verlegung einer Gasleitung in Dietenbach dürfe erstmal nicht in Angriff genommen werden. Damit liegt der ...