Rutschende Steine und untypische Bepflanzungen

Am Schöpfebach wird bei angrenzender Bebauung oft keine Rücksicht auf Natur- und Gewässerschutz genommen.  

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BAD SÄCKINGEN (mig). Eigentlich sind die gesetzlichen Regelungen glasklar: Innerorts müssen Baulichkeiten fünf Meter Abstand zum Gewässerrand halten, außerorts zehn Meter. Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus. Bei der Gewässerschau am Samstag im Schöpfebachtal brauchte man nicht ...

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