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Arbeitsverträge

Sachgrundlose Befristung nur einmal erlaubt

Christian Rath
  • Do, 14. Juni 2018, 11:19 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen erschwert und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2011 kassiert.

Befristete Arbeitsverträge – nicht jeder ist zufrieden damit.  | Foto: DPA
Befristete Arbeitsverträge – nicht jeder ist zufrieden damit. Foto: DPA
Das Bundesarbeitsgericht hatte eine mehrfache grundlose Befristung erlaubt, wenn ein Abstand von jeweils mindestens drei Jahren zum Vorvertrag gewahrt ist. Damit habe das BAG aber ...

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