Zwei der drei Freiburger Ultras, die der Stadt vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Bezug auf zeitlich und örtlich befristete Aufenthalts- und Betretungsverbote bei SC-Heimspielen unterlegen waren, haben gegen die Nicht-Zulassung der Revision Beschwerde eingelegt.