Schaden bewusst verschwiegen?
Händler fühlt sich bei Inzahlungnahme eines Krades getäuscht.
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ST. BLASIEN (akh). Wurde der Autohändler bewusst über einen Schaden an den Innenseiten der Vorder- und Hintergabel eines Motorrades, das er für ein anderes in Zahlung nahm, getäuscht ? Hierüber muss der St. Blasier Amtsrichter Walter Priess jetzt ein Urteil fällen, denn ein Vergleichsangebot wurde vom klagenden Händler abgelehnt.
Im Mittelpunkt der Verhandlung am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht in St. Blasien standen zwei abgebrochene Schutzblechhalterungen an den Radgabeln. Das Motorrad der Marke "Yamaha" hatte der ...