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Katholische Kirche

Schadensersatz für Missbrauchsopfer soll nicht mit Hartz IV verrechnet werden

Sigrun Rehm
  • Fr, 31. Januar 2020, 23:07 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Muss die monatliche Unterstützung für Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Kleriker verrechnet werden, falls die Empfänger auch Arbeitslosengeld II erhalten? Das ist nicht abschließend geklärt.

Bis zu 800 Euro monatlich zahlt das Er...g an bedürftige Missbrauchsbetroffene.  | Foto: Sebastian Krüger
Bis zu 800 Euro monatlich zahlt das Erzbistum Freiburg an bedürftige Missbrauchsbetroffene. Foto: Sebastian Krüger
FREIBURG. Das Erzbistum Freiburg hat zu Jahresbeginn als erste Diözese in Deutschland eine monatlichen Unterstützung für Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Kleriker eingeführt. Anspruchsberechtigt nach ...

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