Schlüsselgewalt ist zu achten

Mieter verschwunden: Selbsthilfe kann den Vermieter teuer zu stehen kommen.  

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Betreten  verboten? Erst eine Kündigun...dem Vermieter den Weg in die  Wohnung.  | Foto: My Creative (Stock. Adobe.com)
Betreten verboten? Erst eine Kündigung sowie ein Räumungsklage eröffnen dem Vermieter den Weg in die Wohnung. Foto: My Creative (Stock. Adobe.com)

Es ist einer der Albträume für Vermieter: Der Mieter ist spurlos verschwunden, die Miete bleibt seit Monaten aus. Wer dann aber kurzerhand die Wohnung leer räumt und weitervermietet, schafft sich erst recht Probleme. Ohne Räumungsklage sollte der Vermieter gar nichts tun.

Erst die fristlose Kündigung, dann die Räumungsklage: Das wäre der richtige Weg, um gegen verschwundene Mieter vorzugehen. Fehlt eine Adresse für die Klagezustellung, so hilft ein öffentlicher Aushang im Gericht. "Mit ...

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