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Schoko-Bär siegt vor Gericht

  • dpa

  • Do, 24. September 2015
    Wirtschaft

Bundesgerichtshof weist Klage von Haribo gegen das Lindt-Produkt ab / Streit um Markenrechte.

Sie haben nichts gegeneinander – der Lindt-Teddy und die Haribo-Goldbären.  | Foto: dpa
Sie haben nichts gegeneinander – der Lindt-Teddy und die Haribo-Goldbären. Foto: dpa

KARLSRUHE. Im Streit der Süßwarenhersteller Haribo und Lindt hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch gegen den Gummibären-Hersteller entschieden: Dessen Markenrechte bei "Goldbären" seien nicht durch den Schokoladen-Teddy des Konkurrenten verletzt worden.

Worum ging es im Streit der
beiden Süßwarenhersteller?

Haribo sah seine Markenrechte an dem "Goldbären" durch den Lindt-Teddy verletzt. Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt seit Weihnachten 2011 hingegen einen in Goldfolie verpackten Schokoladenteddy, den Lindt-Teddy. Auch er trägt eine rote Schleife um den Hals – wie etwa der Lindt-Osterhase.

Warum ist das wichtig?
Es geht um grundsätzliche und weitreichende Fragen im Markenrecht – darüber darf der putzig anmutende Streit über Bären im Süßwarenregal nicht hinwegtäuschen. Der BGH musste klären, ob die Rechte einer Firma an einer Wortmarke – also eine geschützte Bezeichnung – durch eine dreidimensionale Figur wie einen Schokoladenhohlkörper verletzt sein können.



Wie entschieden die Richter?

Sie gaben Lindt recht und sahen die Markenrechte von Haribo nicht als verletzt an. Eine 3-D-Figur kann demnach nur unter sehr strengen Voraussetzungen die Rechte an einer geschützten Bezeichnung verletzen. Und die sah der BGH hier nicht als gegeben an.

Wie fielen die Reaktionen aus?
Der BGH wollte mit seiner Entscheidung eine "Monopolisierung von Warengestaltungen" vermeiden. Juristen begrüßen das: Anderenfalls "wäre dann nicht mehr möglich gewesen, einen Bären als Form zu nutzen, geschweige denn in Kombination mit der Farbe Gold", sagt etwa der Kölner Anwalt Christian Solmecke. "Das ist für den Wettbewerb bei Süßigkeiten eine gute Nachricht", sagt auch der Hamburger Markenrechtsexperte Carsten Albrecht von der Kanzlei FPS.

Warum wird wegen Markenrechten
so oft vor Gericht gestritten?

Marken sind für die Firmen viel Geld wert. Sie wollen sich daher vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen. So kommt es oft zu Prozessen. Erst im Juli hat etwa Kosmetikhersteller Beiersdorf beim BGH einen Etappensieg im Prozess um das geschützte Blau seiner Nivea-Produkte errungen.

Umstrittenes Rot

Der Streit zwischen den deutschen Sparkassen und dem spanischen Bankkonzern Santander um die Farbmarke "Rot" geht in eine neue Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg habe nicht ausreichend geprüft, ob die Farbe eine Marke ist, die von den Verbrauchern in Deutschland den Sparkassen zugerechnet wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az: I ZR 78/14).

Ressort: Wirtschaft

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