Schuldspruch bestätigt

Auch das Landgericht Freiburg wertet Wohnungsbrand in Mundingen als schwere Brandstiftung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

EMMENDINGEN/FREIBURG. War der vorsätzlich gelegte Brand in einer Wohnung eines Neunfamilienhauses in Mundingen in der Nacht zum 19. April des Jahres 2008 eine schwere Brandstiftung? Allein um diese Frage ging es jetzt in der vierten Instanz gegen einen 52-jährigen Arbeiter aus Bad Krozingen. Das Landgericht Freiburg hat die Frage bejaht und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Bei dem Brand vor nunmehr drei Jahren war ein Schaden in Höhe von 50 000 Euro entstanden. Eine Stunde nach Mitternacht hatten aufmerksame Hausbewohner Brandgeruch bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die hatte die Flammen, die sich nur im Schlafzimmer ausgebreitet hatten, rasch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel