Rauf, runter, rüber: Wie ist es eigentlich, mehr oder weniger freiwillig die Schulart zu wechseln? Vier Jugendliche und ihre Erfahrungen.
Ein Schülerleben kann freudvoll oder beschwerlich sein, öde oder spannend. Lang ist es auf jeden Fall und verpflichtend. Nach dem Schulgesetz umfasst die Schulpflicht in der Regel neun Besuchsjahre an einer Vollzeitschule und endet erst mit der Volljährigkeit endgültig. Bis dahin gilt es, immer wieder Entscheidungen zu treffen – von der Schule, den Eltern und den Schülern. Ist der Schüler noch am passenden Platz, oder ist ein Schulwechsel das Mittel der Wahl? Nach jedem Schuljahr, gegebenenfalls auch zum ...